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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Meppen e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen ab April 2023

Diese Teilnahmebedingungen gelten für unsere Kurse, Seminare, Lehrgänge & Veranstaltungen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, alle Veranstaltungsformen in den Teilnahmebedingungen zu nennen, daher wird meist Lehrgang als Synonym verwendet.

Anmeldeverfahren

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online direkt über die Lehrgangsausschreibung. Telefonisch oder in Textform können keine Anmeldungen entgegen genommen werden.
Vertragspartner für die Dienstleistung der Ortsgruppe ist der jeweilige Teilnehmende. Aus diesem Grunde muss die Anmeldung persönlich durch den jeweiligen Teilnehmenden oder durch eine beauftragte Person erfolgen, die durch den Teilnehmenden bevollmächtigt wurde, die notwendigen Erklärungen abzugeben (Datenschutz, Teilnahmebedingungen, etc.).
Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. Die Einwilligung hierzu ist im Rahmen des Anmeldeprozesses zu erteilen. Weitere Informationen zum Datenschutz.

Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt die anmeldende Person, dass diese die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Nachweise zu den Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.
Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmenden gleich und führt zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmende einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmende nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmende wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Besonders beim Anfangsschwimmen (Frühschwimmer bis Bronze) kann eine Person von den Kursen ausgeschlossen werden, wenn diese einen Anfängerschwimmkurs parallel in einer anderen Institutution macht, da das Platzangebot hier sehr gering ist. Ausgenommen ist der Schulbetrieb/Grundschule etc. oder die einfache Abzeichen-Abnahme beim SchwimmmeisterIn. Zudem wird unseren Teilnehmenden in der Schwimmausbildung bis zum Erreichen des Seeräuber ein Platz nahezu garantiert, hier kann es unter Umständen zu Wartezeiten von einer Kursrunde dauern. Sollte während einer Wartezeit ein Kurs in einer anderen Organisation, wie oben definiert erfolgen, erlischt die Platzgarantie.

Kursgebühr

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung der Kursgebühr zu leisten.
Die Kursgebühr wird durch den Veranstalter ca. 10 Tage vor der Veranstaltung angefordert und mittels einer SEPA – Einzugsvereinbarung vom Bankkonto des Teilnehmenden oder vom Konto der Gliederung (soweit diese sich verpflichtet die Kursgebühr zu tragen) abgebucht.

Zusage und Absage von Lehrgangsplätzen durch die OG Meppen e.V.

Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmendenliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen evtl. auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmenden erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmendenzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmenden

Tritt der Teilnehmende durch eine schriftliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird keine Verwaltungsgebühr berechnet, bei Rücktritt

  • bis zum Meldeschluss des Lehrgangs oder
  • mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests.

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 10,00 Euro berechnet.
Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr berechnet. Maßgebend ist jeweils der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform per E-Mail. Die Meldung eines Ersatzteilnehmenden begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Der Abschluss einer persönlichen Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.

Lehrgangsänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Organisatorische Hinweise

Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn und Lehrgangsende ist der Ausschreibung zu entnehmen. Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden während der gesamten Lehrgangsdauer anwesend sind. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.

Unterbringung und Verpflegung

Die Leistungen, die mit der Kursgebühr bezogen werden, sind den Lehrgangsausschreibungen zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr kann auch die Vollverpflegung und bei Lehrgängen mit geplan-ter Übernachtung auch die Übernachtung im angemessenen Umfeld, jeweils wie in der Lehrgangseinzelausschreibung angegeben, beinhalten.

Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmende erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang (auf Wunsch) eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung werden durch die Ortsgruppe bescheinigt. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung oder einer Urkunde verwehren. Die gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Fahrtkostenzuschuss durch die OG Meppen e.V.

Ein Fahrtkostenzuschuss wird nicht gewährt.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmenden darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzli-chen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Der DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausge-hende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist. 

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